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Corona-Impfung: Priorisierte Personengruppen
Aktualisiert: vor 3 Tagen
Wer kann sich im Alter von 18–60 Jahren jetzt impfen lassen? Erkrankungen:
Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen nach einer Organtransplantation
Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 7,5%)
COPD, Mukoviszidose, oder andere ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung
maligne hämatologische Erkrankungen oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
bis zu zwei engen Kontaktpersonen zu pflegebedürftigen Personen ab 70 Jahren bzw. mit o. g. Erkrankungen
bis zu zwei engen Kontaktpersonen von Schwangeren (Hinweis: Aktuell liegen noch zu wenige Daten zur Impfreaktion von Schwangeren vor. Deswegen wird es derzeit Schwangeren nicht empfohlen, sich impfen zu lassen.)
Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind (NEU laut ImpfV 24.2.) (Hinweis: Baden-Württemberg hat nicht nur die hier genannten Gruppen, sondern alle Lehrer und Erzieher bei der Impfterminvergabe in Prio-Gruppe 2 vorgezogen.)
Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 besteht.
Gehören Sie zu den oben genannten Gruppen? Dann stellen wir Ihnen gerne nach entsprechender Prüfung eine Impfbestätigung aus.
Melden Sie sich bitte unter Tel. 07635-2332 oder
per Mail an hausarztzentrum-schliengen@t-online.de.
Eine berufliche Indikation zur Impfung wird Ihnen durch Ihren Arbeitgeber bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Impfvorschriften häufig ändern.

Die aktuelle Impfverordnung mit den Priorisierungsgruppen zum Download finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf Aktuelle Informationen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts in Berlin finden Sie unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html oder aktuelle Datenblätter zu den Impftypklassen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/Faktenblaetter_inhalt.html Aufklärungsbögen für eine anstehende Info können hier heruntergeladen werden: https://www.zusammengegencorona.de/downloads/#mediafilter=corona-schutzimpfung